Der SCHUSSENTALER TAUSCHRING ist ein Forum für den geldfreien Tausch von Leistungen und Gütern. In dieser Organisation des bürgerschaftlichen und nachbarschaftlichen Engagements kann jede Person TeilnehmerIn werden.
Der Sinn des Tauschens ist die Aktivierung teils ungenutzter Fähigkeiten und regionaler Ressourcen der TeilnehmerInnen. Durch die gegenseitige Hilfe und dem sozialen Miteinander bringt dies jedem Einzelnen einen praktischen Nutzen und eine Zunahme an Möglichkeiten im Leben. Für Menschen in wirtschaftlich unsicheren Lebensverhältnissen kann das Tauschen neue Perspektiven eröffnen.
Ziel des Schussentaler Tauschrings ist eine sozial und ökologisch vertretbare Wirtschaftsweise, die völlig unabhängig von weltanschaulichen oder konfessionellen Interessen in Selbstverantwortung praktiziert wird. Ein verantwortungsvoller und solidarischer Umgang miteinander wird vorausgesetzt. Der Schussentaler Tauschring möchte... • soziale Kompetenz, Eigenverantwortung und Selbsthilfe durch kommunikatives Handeln unterstützen • soziale Netze und Gemeinschaft fördern • neue Arbeitsformen erproben • Arbeit neu bewerten • eine freie Marktwirtschaft ohne Wachstumszwang ermöglichen • eine neue Kultur des Gebens und Nehmens schaffen • neue Konsummuster und Lebensstile im Sinne der Agenda 21 entwerfen
• Jede volljährige Person kann eigenständiges Mitglied im Schussentaler Tauschring werden. • Wer an einer Mitgliedschaft interessiert ist, muss mindestens zweimal an einem Tauschtreffen teilnehmen und kann erst dann in den Tauschring eintreten. • Das erste halbe Jahr der Mitgliedschaft gilt als Probezeit. Schon in der Beitrittserklärung sind 5 Tauschangebote und 3 Tauschgesuche zu nennen. • (Ehe-)Partner, Hausgemeinschaften und Familien gelten als Tauschgemeinschaft und zahlen nur einen Beitrag. Für die Tauschgeschäfte von Kindern und Jugendlichen sind deren Erziehungsberechtigte verantwortlich. • Bei einer mindestens halbjährigen Abwesenheit bzw. Erkrankung kann das Mitglied – auf Nachfrage – von den monatlichen Talerbeiträgen befreit werden und kann während dieser Zeit nicht tauschen. • Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung erklärt sich der/die TeilnehmerIN bereit, die Grundsätze und Beiträge zu akzeptieren.
Im Zentrum des Schussentaler Tauschrings steht das regelmäßige Tauschring-Treffen. Hier kann jede/r seine Angebote und Nachfragen bekannt geben. Der im Tauschtreffen entstehende persönliche Kontakt ist die Grundlage für das Tauschen. • In der Tauschringzeitung und im Internet (→ www.Obelio.com) besteht zudem die Möglichkeit, längerfristig geltende Angebote und Nachfragen zu veröffentlichen. • Jedes Mitglied des Tauschringes erhält eine Mitgliederliste, um jederzeit Kontakte für Tauschgeschäfte aufnehmen zu können. Die Daten der Mitgliederliste sind vertraulich zu behandeln.
• Die Verrechnungseinheit des Schussentaler Tauschring heißt "Schussentaler". 1 Stunde Arbeitszeit wird für jegliche Arbeit mit 20 Talern berechnet. (Ein Prinzip des Tauschringes ist, dass die Lebenszeit, also folglich auch die Arbeitszeit eines jeden Menschen gleich viel wert ist.) • Der Talerpreis von Waren ist zwischen den Tauschpartnern verhandelbar. Zusätzlich entstehende Kosten können in Euro abgerechnet werden (z. B. Kilometergeld oder Ersatzteile).
• Jedes Mitglied hat ein virtuelles Taler-Konto mit einem Limit von plus 500 Talern und minus 300 Talern. Der Leistungsnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass das Talerkonto nicht über- bzw. unterschritten wird. • Neu-Mitglieder erhalten ein Taler-Konto mit einem Limit von plus 500 und minus 150 Talern für das erste Mitgliedsjahr. • Über ein höheres Limit entscheidet das Organisations-Team (Orgateam) nach Absprache. Das Orgateam kann bei wichtigen nachvollziehbaren Gründen Ausnahmegenehmigungen für Über- bzw. Unterschreitungen der Talergrenze für einen befristeten Zeitraum gewähren. Bei Überschreitungen von 500 Talern kann eine doppelte Kontoführungsgebühr in Rechnung gestellt werden • Familien und Hausgemeinschaften erhalten ein gemeinsames Konto.
• Der Leistungsnehmer überweist den abgesprochenen Talerbetrag selbstständig über → www.Obelio.com an den Leistungserbringer. Zusätzlich kann ein Buchungsbeleg von den beiden Tauschpartnern ausgestellt werden und verbleibt beim Leistungserbringer. • Wer kein Internet besitzt gibt den - von beiden Tauschpartnern ausgefüllten, gut lesbaren - Buchungsbeleg der Buchungsstelle, die den Auftrag ausführt.
• 10 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr für Sachmittelkosten (z. B. Kopien, Annoncen, Schriftverkehr, Raummiete...) • 3 Taler pro Monat für Kontoführung, Arbeitsentgelte etc. • Für Neumitglieder sind die ersten 6 Monate gebührenfrei (Schussentaler). • Fördermitglieder bezahlen nur den Jahresbeitrag von 10.- Euro, haben kein Tauschkonto. Sie sind jedoch zu allen Tauschringaktivitäten eingeladen.
• JedeR TeilnehmerIn ist für erbrachte Leistungen selbst verantwortlich. • Bei entstandenen Schäden haftet immer der Verursacher. • Die auf den Talerkonten verbuchten Werte/Guthaben stellen moralische Verpflichtungen zwischen den Tauschpartnern dar. Sie können in keiner sonstigen Währung eingefordert werden (Ausnahme: siehe Austritt). • Die Regelung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verhältnisse liegt allein im Verantwortungsbereich der Tauschenden. • Der Tauschring haftet nicht für an TeilnehmerInenen gerichtete Steuerforderungen, nicht für die Forderungen aus ungedeckten Schecks und auch nicht für die Qualität erbrachter Leistungen. • Tauschring-TeilnehmerInnen sollten eine Haftpflichtversicherung haben. Diese kommt allerdings oft nicht für Schäden an verliehenen Gegenständen auf. • Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Mitgliederliste nur an eingetragene Mitglieder und an Tauschringe, zu denen Tauschbeziehungen bestehen, weitergegeben werden.
• Der Austritt aus dem Schussentaler Tauschring soll schriftlich erfolgen. Hierfür ist das Taler-Konto innerhalb eines ½ Jahres auf Null zu bringen. • Ein Austritt mit negativem Taler-Kontostand ist nicht möglich. Das Minus kann in Euro ausgeglichen werden und wird dem Tauschringkonto gutgeschrieben. • Ein Austritt mit positivem Kontostand berechtigt nicht zu einer Forderung in Euro. • Auch das Talerguthaben muß innerhalb eines ½ Jahres verbraucht werden oder wird ansonsten dem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben.
Das Organisationsteam, bestehend aus 3 Personen, wird von den Tauschring-Mitgliedern auf 3 Jahre gewählt. Es erhält für seine Arbeit einen geringen Talerbetrag. Seine Zuständigkeiten sind: • Erarbeiten, Protokollieren und Bekanntgeben von Regeln und Beschlüssen • Ahndung von schweren Verstößen gegen die Tauschring-Regeln bis hin zum Ausschluss • Leitung der Tauschring-Treffen • Verbuchung von Innen- und Außengeschäften • Schlichtung bei Differenzen zwischen den TeilnehmerInnen • Erstellen der Tauschring-Zeitung • Aufnehmen von Anregungen der Mitglieder • Organisation von Festen mit Hilfe von weiteren Mitgliedern • Überarbeiten der Grundsätze, Gebühren und Homepage • Entwerfen von Flyern, Annoncen und anderer Texte (Öffentlichkeitsarbeit) • Einführen von Neumitgliedern • Ansprechpartner bei allen Fragen • Die Grundsätze und Beiträge können nach Bedarf vom Organisationsteam den sich verändernden Bedingungen angepasst werden. • Es gilt immer die aktuellste Fassung der Grundsätze. |