Grundsätze
des Schussentaler Tauschrings


Der SCHUSSEN­TALER TAUSCH­RING ist ein Forum für den geld­freien Tausch von Leistungen und Gütern. In dieser Organisation des bürger­schaft­lichen und nach­bar­schaft­lichen Engagements kann jede Person Teil­nehmerIn werden.

 

Hintergrund

Der Sinn des Tauschens ist die Aktivierung teils un­ge­nutzter Fähig­keiten und regionaler Ressourcen der Teil­nehmerInnen. Durch die gegen­seitige Hilfe und dem sozialen Mit­ein­ander bringt dies jedem Ein­zelnen einen prak­tischen Nutzen und eine Zu­nahme an Mög­lich­keiten im Leben. Für Men­schen in wirt­schaft­lich un­sicheren Lebens­verhält­nissen kann das Tauschen neue Per­spekti­ven er­öffnen.

 

Motivation und Ziele

Ziel des Schussentaler Tausch­rings ist eine sozial und ökologisch ver­tret­bare Wirt­schafts­weise, die völlig unabhängig von welt­an­schau­lichen oder kon­fes­sionel­len In­teres­sen in Selbst­ver­ant­wortung prakti­ziert wird.

Ein ver­ant­wortungs­voller und soli­da­ri­scher Um­gang mit­einander wird voraus­ge­setzt.

Der Schussentaler Tauschring möchte...

• soziale Kompetenz, Eigen­ver­ant­wortung und Selbst­hilfe durch kommunika­tives Han­deln unter­stützen

• soziale Netze und Gemeinschaft fördern

• neue Arbeitsformen erproben

• Arbeit neu bewerten

• eine freie Markt­wirt­schaft ohne Wachstumszwang ermög­lichen

• eine neue Kultur des Gebens und Nehmens schaffen

• neue Konsummuster und Lebens­stile im Sinne der Agenda 21 ent­werfen

 

Mitgliedschaft

• Jede volljährige Person kann eigenständiges Mit­glied im Schus­sen­taler Tausch­ring werden.

• Wer an einer Mitgliedschaft interessiert ist, muss min­destens zweimal an einem Tausch­treffen teil­nehmen und kann erst dann in den Tausch­ring ein­treten.

• Das erste halbe Jahr der Mit­glied­schaft gilt als Probe­zeit. Schon in der Bei­tritts­erklärung sind 5 Tausch­ange­bote und 3 Tausch­ge­suche zu nennen.

• (Ehe-)Partner, Haus­gemein­schaften und Familien gelten als Tausch­gemein­schaft und zahlen nur einen Bei­trag. Für die Tausch­geschäfte von Kindern und Jugend­lichen sind deren Er­ziehungs­berechtigte ver­ant­wort­lich.

• Bei einer mindestens halb­jährigen Ab­wesen­heit bzw. Er­krankung kann das Mit­glied – auf Nach­frage – von den monat­lichen Taler­beiträgen befreit werden und kann während dieser Zeit nicht tauschen.

• Mit der Unter­zeichnung der Beitritts­erklärung erklärt sich der/die Teil­nehmerIN bereit, die Grund­sätze und Bei­träge zu akzeptieren.

 

Tauschen

Im Zentrum des Schussentaler Tauschrings steht das regel­mäßige Tauschring-Treffen. Hier kann jede/r seine An­ge­bote und Nach­fragen be­kannt geben. Der im Tausch­treffen ent­stehende per­sön­liche Kon­takt ist die Grund­lage für das Tauschen.

• In der Tauschringzeitung und im Internet (→ www.Obelio.com) be­steht zudem die Mög­lich­keit, länger­fristig geltende An­ge­bote und Nach­fragen zu ver­öffent­lichen.

• Jedes Mitglied des Tauschringes erhält eine Mitglieder­liste, um jeder­zeit Kon­takte für Tausch­ge­schäfte auf­nehmen zu können. Die Da­ten der Mit­glieder­liste sind ver­trau­lich zu be­handeln.

 

Verrechnung

• Die Verrechnungseinheit des Schussentaler Tausch­ring heißt "Schussen­taler". 1 Stunde Arbeits­zeit wird für jegliche Arbeit mit 20 Talern be­rechnet. (Ein Prinzip des Tausch­ringes ist, dass die Lebens­zeit, also folg­lich auch die Arbeits­zeit eines jeden Men­schen gleich viel wert ist.)

• Der Talerpreis von Waren ist zwischen den Tausch­partnern ver­handel­bar. Zusätz­lich ent­stehende Kos­ten können in Euro ab­ge­rechnet werden (z. B. Kilometergeld oder Ersatzteile).

 

Taler-Konto

• Jedes Mitglied hat ein virtuelles Taler-Konto mit einem Limit von plus 500 Talern und minus 300 Talern. Der Leistungs­nehmer ist selbst dafür ver­ant­wort­lich, dass das Taler­konto nicht über- bzw. unter­schritten wird.

• Neu-Mitglieder erhalten ein Taler-Konto mit einem Limit von plus 500 und minus 150 Talern für das erste Mit­glieds­jahr.

• Über ein höheres Limit entscheidet das Organisations-Team (Orgateam) nach Ab­sprache. Das Orga­team kann bei wichtigen nach­voll­zieh­baren Gründen Aus­nahme­ge­nehmigungen für Über- bzw. Unter­schreitungen der Taler­grenze für einen be­fristeten Zeit­raum ge­währen. Bei Über­schreitungen von 500 Talern kann eine dop­pelte Konto­führungs­ge­bühr in Rechnung ge­stellt werden

• Familien und Hausgemeinschaften erhalten ein gemeinsames Konto.

 

Verbuchung

• Der Leistungsnehmer überweist den ab­ge­sprochenen Taler­betrag selbstständig über → www.Obelio.com an den Leistungs­er­bringer. Zusätz­lich kann ein Buchungs­beleg von den beiden Tausch­partnern aus­ge­stellt werden und ver­bleibt beim Leistungs­er­bringer.

• Wer kein Internet besitzt gibt den - von beiden Tauschpartnern aus­ge­füll­ten, gut les­baren - Buchungs­beleg der Buchungs­stelle, die den Auf­trag aus­führt.

 

Beiträge

• 10 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr für Sachmittel­kosten (z. B. Kopien, Annoncen, Schrift­verkehr, Raum­miete...)

• 3 Taler pro Monat für Kontoführung, Arbeits­ent­gelte etc.
• Alle Beträge werden abgebucht.

• Für Neumitglieder sind die ersten 6 Monate gebührenfrei (Schus­sen­taler).

• Fördermitglieder bezahlen nur den Jahresbeitrag von 10.- Euro, haben kein Tausch­konto. Sie sind jedoch zu allen Tausch­ring­aktivitäten  ein­ge­laden.

 

Haftung/Recht

• JedeR TeilnehmerIn ist für erbrachte Leistungen selbst ver­ant­wort­lich.

• Bei entstandenen Schäden haftet immer der Verursacher.

• Die auf den Taler­konten ver­buchten Werte/Gut­haben stel­len mora­lische Ver­pflichtun­gen zwischen den Tausch­part­nern dar. Sie können in keiner sonsti­gen Währung ein­ge­for­dert werden (Aus­nahme: siehe Aus­tritt).

• Die Regelung steuerlicher und sozial­ver­sicherungs­recht­licher Ver­hält­nisse liegt allein im Ver­ant­wortungs­bereich der Tauschenden.

• Der Tauschring haftet nicht für an TeilnehmerInenen ge­richtete Steuer­for­derungen, nicht für die For­derungen aus un­ge­deckten Schecks und auch nicht für die Qualität er­brachter Leis­tungen.

• Tauschring-TeilnehmerInnen sollten eine Haft­pflicht­versicherung ha­ben. Diese kommt aller­dings oft nicht für Schäden an ver­liehenen Ge­gen­stän­den auf.

• Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Mit­glieder­liste nur an ein­ge­tra­gene Mit­glie­der und an Tausch­ringe, zu de­nen Tausch­be­ziehungen be­stehen, weiter­gegeben werden.

 

Austritt aus dem Tauschring

• Der Austritt aus dem Schussentaler Tauschring soll schriftlich erfolgen. Hierfür ist das Taler-Konto innerhalb eines ½ Jahres auf Null zu bringen.

• Ein Austritt mit negativem Taler-Kontostand ist nicht möglich. Das Minus kann in Euro ausgeglichen werden und wird dem Tauschringkonto gutgeschrieben.

• Ein Austritt mit positivem Kontostand berechtigt nicht zu einer Forderung in Euro.

• Auch das Talerguthaben muß innerhalb eines ½ Jahres verbraucht werden oder wird ansonsten dem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben.

 

Organisationsteam

Das Organisationsteam, bestehend aus 3 Personen, wird von den Tauschring-Mitgliedern auf 3 Jahre gewählt. Es erhält für seine Arbeit einen geringen Talerbetrag.

Seine Zuständigkeiten sind:

• Erarbeiten, Protokollieren und Bekanntgeben von Regeln und Beschlüssen

• Ahndung von schweren Verstößen gegen die Tauschring-Regeln bis hin zum Ausschluss

• Leitung der Tauschring-Treffen

• Verbuchung von Innen- und Außengeschäften

• Schlichtung bei Differenzen zwischen den TeilnehmerInnen

• Erstellen der Tauschring-Zeitung

• Aufnehmen von Anregungen der Mitglieder

• Organisation von Festen mit Hilfe von weiteren Mitgliedern

• Überarbeiten der Grundsätze, Gebühren und Homepage

• Entwerfen von Flyern, Annoncen und anderer Texte (Öffentlichkeitsarbeit)

• Einführen von Neumitgliedern

• Ansprechpartner bei allen Fragen

• Die Grundsätze und Beiträge können nach Bedarf vom Organisationsteam den sich verändernden Bedingungen angepasst werden.

• Es gilt immer die aktuellste Fassung der Grundsätze.

→ Zur Geschichte des Tauschrings